Rezeptarten für Medikamente sind von großer Bedeutung, um die richtigen Medikamente auf sichere und effektive Weise einnehmen zu können. Je nach Art des Rezepts können unterschiedliche Arzneimittelgruppen verschrieben werden. Es gibt zahlreiche Rezeptarten, die von Ärzten ausgestellt werden können – von Privatrezepten bis hin zu Notfallrezepten. In diesem Artikel werden wir einen Überblick über die verschiedenen Rezeptarten und ihre Anforderungen geben.
Rezeptarten für Medikamente
Hallo und herzlich willkommen bei “Medikamente leicht gemacht”! In diesem Video möchten wir uns die verschiedenen Rezeptarten anschauen, die es für Medikamente gibt. Ich wünsche euch viel Spaß dabei!
Wofür benötigt man überhaupt ein Rezept? Das ist erst einmal eine gute Frage. Wenn ein Arzt seinem Patienten ein Medikament verschreiben möchte, tut er das in der Regel auf einem Rezept. Hierfür stehen ihm verschiedene Rezeptarten zur Verfügung, und es stehen ihm auch verschiedene Medikamentenarten oder Arzneimittelarten zur Verfügung.
Bei den Arzneimitteln unterscheidet man zwischen verschreibungspflichtigen und apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Die verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind solche Arzneimittel, die es nur auf Rezept gibt. Die apothekenpflichtigen Arzneimittel gibt es frei verkäuflich in der Apotheke, aber nicht im Supermarkt.
Es gibt auch Hilfsmittel, dazu gehören Bandagen, Inkontinenzmaterial, Nadeln oder auch Teststreifen. Diese sind auch verordnungsfähig über ein Rezept. Nahrungsergänzungsmittel wie Mineralstoffe, Vitamine und Spurenelemente gehören ebenfalls zu den verordnungsfähigen Produkten.
Ein Arzt hat die Wahl zwischen fünf verschiedenen Rezepten: dem Kassenrezept, dem Privatrezept, dem BTM-Rezept, dem grünen Rezept und dem Entlassrezept. Beginnen wir mit dem Kassenrezept. Ein Kassenrezept ist für die Menschen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, also die Kassenpatienten. Das könnte zum Beispiel die AOK, die Barmer oder die DRK sein. Das Kassenrezept ist rosa, und auf einem Kassenrezept werden verschreibungspflichtige Medikamente verordnet.
Es kann auch mal vorkommen, dass der Arzt ein apothekenpflichtiges Medikament verordnet. Das wird jedoch von der Krankenkasse nicht erstattet, und der Patient muss den Preis vollständig bezahlen, unabhängig davon, ob der Arzt es verordnet hat oder nicht. Da jedes Rezept nur eine begrenzte Zeit gültig ist, haben wir bei Kassenrezepten eine Befristung von 28 Tagen. Innerhalb von 28 Tagen kann man sein Kassenrezept bei der Apotheke vorlegen, die das dann innerhalb dieses Zeitraums mit der Krankenkasse verrechnet.
Das nächste Rezept ist das Privatrezept. Das ist in der Regel blau oder weiß und für Patienten, die in einer privaten Krankenkasse versichert sind. Das sind in der Regel Selbstständige oder Beamte. Grundsätzlich kann jedoch jeder Mensch auch freiwillig in eine private Krankenkasse eintreten. Die Privatversicherten zahlen erst einmal den vollen Preis des verordneten Medikaments und holen sich dann den Betrag von ihrer privaten Krankenkasse zurück. Einige haben auch eine Beihilfe, die dann auch noch einen Teil übernimmt. Auf dem Privatrezept stehen verschreibungspflichtige Medikamente, und auch hier können gegebenenfalls apothekenpflichtige Medikamente verordnet werden.
Die Gültigkeit eines Privatrezepts liegt bei drei Monaten. Ein Arzt kann immer auch entscheiden, ob er eine Verordnung zulassen oder auf ein Privatrezept schreiben möchte. Manchmal ist es wirklich auch eine Ermessenssache des Arztes. Es kann sein, dass der Arzt sagt: “Naja, dieses Medikament würde ich Ihnen eigentlich gar nicht unbedingt gerne über die Krankenkasse verordnen.” Dann stellt er auch ein Privatrezept aus, und auch Kassenpatienten müssen ihre Medikamente vollständig bezahlen.
Das BTM-Rezept wiederum ist für Betäubungsmittel gedacht. Es ist gelb und besteht grundsätzlich aus drei Teilen. Der Patient bekommt das jedoch meistens gar nicht mit, da ein Teil in der Praxis verbleibt, der zweite Teil in der Apotheke und der dritte Teil zur Krankenkasse geht. Die Medikamente, die auf einem BTM-Rezept verordnet werden, sind immer verschreibungspflichtig, und sie unterliegen auch dem Betäubungsmittelgesetz. Wenn ein Patient zum Beispiel Morphin bekommt, ein starkes Schmerzmittel, dann hat er mit einer Nebenwirkung zu kämpfen: Verstopfung. Der Arzt kann also auf den BTM-Rezepten auch ein Arzneimittel gegen Verstopfung verordnen, das von der Krankenkasse übernommen wird, wenn es verschreibungspflichtig ist.
Das grüne Rezept hat einen grünen Farbbalken. Dort stehen keine verschreibungspflichtigen Medikamente drauf, sondern nur apothekenpflichtige Medikamente. Das grüne Rezept ist im Prinzip nur eine Empfehlung des Arztes. Theoretisch könnte auch ein Schmierblatt genommen und das aufgeschrieben werden. Das hat den Vorteil, dass der Patient damit etwas in der Hand hat und weiß, welches Medikament der Arzt empfohlen hat. Eine Verordnung in Form eines grünen Rezepts kann auch zu einer gesetzlichen Krankenkasse geschickt werden, und wenn es quittiert und abgestempelt ist, erstattet diese Krankenkasse diese freiverkäuflichen Medikamente bis zu einem Preis von ungefähr 100 Euro im Jahr.
Das Entlassrezept hat die gleiche Farbe wie das Kassenrezept, aber einen Entlassmanagement-Banner. Auf einem Entlassrezept stehen ebenfalls verschreibungspflichtige Medikamente, jedoch nur in einer kleinen Packungseinheit. Das Entlassrezept gibt es noch nicht lange, es hat aber viel Sinn. Wenn ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen wird und eine neue Medikation bekommt, muss er in der Regel mit seinem Entlassbericht zu seinem Hausarzt gehen. Der Hausarzt verschreibt ihm dann die neuen Medikamente. Wenn der Patient jedoch an einem Freitag entlassen wird und der Arzt nicht da ist, kann es gegebenenfalls bis Montag dauern, bis er an seine Medikamente kommt. Wenn er jedoch ein Entlassrezept hat, kann er in der Apotheke kleine Packungseinheiten der Medikamente bekommen und bis zum Arztbesuch überbrücken.
Wenn ein Kassenrezept abgelaufen ist, kann das Medikament auch selbst bezahlt werden. Die Verordnung liegt ja vor. Das Problem ist nur, dass die Krankenkasse es nicht mehr erstattet. Die Gültigkeit eines Rezepts beträgt ein Quartal. Innerhalb dieser Zeit können bis zu drei Medikamente verordnet werden.
Grundsätzlich kann man sich merken, dass der Arzt entweder ein privates oder ein grünes Rezept ausstellt, wenn ein bestimmtes Medikament nicht erstattungsfähig ist. Es ist immer eine Ermessenssache des Arztes, welches Rezept er ausstellt. Ich hoffe, das Video hat euch geholfen, einen besseren Überblick über die verschiedenen Rezeptarten zu bekommen. Vielen Dank fürs Zuschauen!
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