Die Gültigkeit von Gutscheinen ist ein ständig diskutiertes Thema in der Geschäftswelt. Es gibt verschiedene Arten von Gutscheinen, die unterschiedliche Verfallszeiten haben. Kunden und Unternehmen sollten sich bewusst sein, welche Fristen gelten, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. In diesem Artikel werden wir uns mit den verschiedenen Faktoren beschäftigen, die die Gültigkeit von Gutscheinen beeinflussen können.
gutscheine und gültigkeit
Grundsätzlich sind Gutscheine für eine Dauer von 30 Jahren gültig. Doch oft findet man in Geschäften Gutscheine mit befristeter Gültigkeitsdauer von einem, drei oder fünf Jahren. Hier stellt sich die Frage, ob eine zeitliche Begrenzung zulässig ist und wenn ja, wie lange sie angemessen sein muss.
Laut Gesetz gibt es hier keine Richtlinien, jedoch kann die Gültigkeitsdauer eingeschränkt werden, solange es begründbar und angemessen ist. Wenn beispielsweise ein Gutschein für ein prämiertes Lebensmittel aus dem Jahr 2021 stammt, könnte es nicht auf zehn Jahre befristet sein, da das Produkt bis dahin bereits verdorben wäre. Was als angemessen gilt und was nicht, ist jedoch nicht immer eindeutig definierbar. Im Zweifelsfall kann eine gerichtliche Entscheidung herangezogen werden, wie es bei einem Wertgutschein einer Therme der Fall war, der auf zwei Jahre befristet war. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass dies zu kurz sei.
Generell empfiehlt es sich, Gutscheine zeitnah einzulösen, da es immer die Gefahr gibt, dass das Unternehmen, das den Gutschein ausgestellt hat, Pleite geht und man möglicherweise nichts davon hat. Im Falle einer Insolvenz kann man die Forderung, also den Wert des Gutscheins, beim Konkursgericht anmelden. Es ist jedoch zu bedenken, dass hierfür eine Anmeldegebühr von derzeit 23 Euro zu zahlen ist und man vorab nicht weiß, ob und wie viel Geld man zurückbekommt. Stellt man beispielsweise einen Wertgutschein von 100 Euro zur Anmeldung, muss man eine Anmeldegebühr von 23 Euro zahlen und erhält möglicherweise eine Quote von 20 Prozent, also 20 Euro zurück. So hat man am Ende trotz des Gutscheins noch ein Minus von 3 Euro, da man die Anwaltsgebühr bezahlen musste.
Insgesamt ist es wichtig, bei Gutscheinen auf die Gültigkeitsdauer zu achten und diese zeitnah einzulösen, um das Risiko einer Insolvenz des Unternehmens zu minimieren. Wenn man den Gutschein nicht einlösen kann, ist es ratsam, ihn zu verschenken oder zu verkaufen, solange er noch gültig ist. Eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeitsdauer ist grundsätzlich zulässig, solange es begründet und angemessen ist. Im Zweifelsfall kann eine gerichtliche Entscheidung herangezogen werden. In jedem Fall ist es wichtig, bei einer Insolvenz des Unternehmens frühzeitig eine Forderungsanmeldung beim Konkursgericht vorzunehmen.
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