🤩 Wie man Betäubungsmittel sicher und effektiv verwaltet: Eine faszinierende Fortbildung für Pflegekräfte zum Medikamentenmanagement

Medikamentenmanagement im Bereich Betäubungsmittel ist ein wichtiger Bestandteil der Fortbildungen Pflege. Die Fachfortbildungen Pflege richten sich primär an qualifizierte Fachkräfte und Experten, die eine spezifische Kenntnis im Umgang mit Betäubungsmitteln erlangen möchten. In dieser Schulung werden verschiedene Aspekte des Medikamentenmanagements behandelt, um ein sicheres und effektives Handeln im Umgang mit Betäubungsmitteln zu gewährleisten.

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Das Video widmet sich dem Thema Betäubungsmittel im pflegerischen Alltag und gibt Einblicke in deren spezifische Eigenschaften. Es wird betont, dass ein besonders sorgfältiger Umgang bei Lagerung, Verabreichung und Dokumentation geboten ist, da diese Medikamente ein hohes Abhängigkeits-, Missbrauchs- und Nebenwirkungspotenzial aufweisen.

Betäubungsmittel werden vor allem bei chronischen oder sehr starken Schmerzen nach Operationen oder bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt. Typische Vertreter dieser Gruppe sind Opioide wie Morphin oder Fentanyl, aber auch Medikamente aus der Gruppe der Benzodiazepine oder Barbiturate.

Da Betäubungsmittel ein hohes Risiko für Missbrauch und Abhängigkeit bergen, unterliegen sie einer besonderen Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht, die im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) festgelegt ist. Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln und stellt deren Missbrauch unter Strafe.

Betäubungsmittel müssen stets verschlossen aufbewahrt werden, seit 2007 in einem Euro-Wertschrank. Die Lagerung der Medikamente erfolgt auch hier in der Originalverpackung und mit Beipackzettel. Der Schlüssel zum Wertschrank muss den kompletten Dienstverlauf bei einer Pflegefachkraft verbleiben. Die Übergabe des Schlüssels an die nächste Fachkraft muss mit Namen der Pflegekräfte, Datum, Uhrzeit sowie Unterschriften schriftlich dokumentiert werden.

Pflegehilfskräfte sind im Umgang mit Betäubungsmitteln nicht befugt, und betäubungsmittelhaltige Medikamente, die nicht mehr benötigt werden oder von Verstorbenen hinterlassen wurden, dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen weiterverwendet werden. Hierzu muss eine konkrete ärztliche Dokumentation erfolgen, und Pflegekräfte dürfen über die Weiterverwendung nicht entscheiden.

Ein Vorrat an Betäubungsmitteln darf nicht angelegt werden, und wenn Betäubungsmittel entnommen oder im Rahmen einer Apothekenlieferung hinzugefügt werden, müssen die Änderungen im Bestand unverzüglich dokumentiert werden. Hierbei werden das Datum, der Patient sowie Art und Menge des Betäubungsmittels schriftlich festgehalten und von der durchführenden Pflegefachkraft unterschrieben. Die Dokumentation kann entweder mit einem Betäubungsmittelbuch oder mit einer zugelassenen EDV-Lösung durchgeführt werden.

Verabreichen Pflegefachkräfte ein Betäubungsmittel, so muss sichergestellt werden, dass der Patient das Medikament tatsächlich und unverzüglich einnimmt, damit wird vermieden, dass Betäubungsmittel angesammelt werden und in die Hände unbefugter Dritter gelangen können. Wird die Einnahme verweigert, darf das Medikament nicht beim Patienten verbleiben, sondern muss wieder sicher verwahrt werden. Zudem muss der Vorgang dokumentiert sowie der zuständige Arzt darüber informiert werden.

Es ist wichtig, beim Richten und Verabreichen die Sechs- bzw. Zehner-Regel anzuwenden, um eine faire Medikation zu gewährleisten, da dies bei Betäubungsmitteln zu schwerwiegenden oder lebensbedrohlichen körperlichen Reaktionen führen kann. Auch müssen Wirkung und eventuell auftretende Nebenwirkungen beobachtet, dokumentiert und gemeldet werden.

Zusammenfassend ist der Umgang mit Betäubungsmitteln im pflegerischen Alltag aufgrund ihres hohen Risikos für Abhängigkeit, Missbrauch und Nebenwirkungen von besonderer Bedeutung. Eine sorgfältige Lagerung, Verabreichung und Dokumentation gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist daher unerlässlich, um die Sicherheit der Patienten sowie die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen zu gewährleisten.
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